Hier finden Sie klare Antworten zu Immobilienbewertung, Vermarktung, Verkaufsprozess und der Zusammenarbeit mit WalkIN REAL ESTATE.
Der Wert einer Immobilie ergibt sich nicht allein aus ihrer Größe und Lage. Auch der Zustand, die Ausstattung, das Grundstück, die unmittelbare Umgebung, die aktuelle Nachfrage und vergleichbare Immobilien beeinflussen die Bewertung. Deshalb betrachten wir jede Immobilie individuell und entwickeln daraus eine fundierte Werteinschätzung sowie eine geeignete Positionierungsstrategie.
Unser Verkaufsprozess folgt sechs aufeinander abgestimmten Phasen: Objektanalyse und Marktpositionierung, strategische Inszenierung, gezielte Nachfragegenerierung, professionell vorbereitete Besichtigungen, strukturierte Verhandlungsführung und notarieller Abschluss. Während des gesamten Prozesses haben Sie einen festen Ansprechpartner und werden transparent über alle wesentlichen Entwicklungen informiert.
Der Angebotspreis beeinflusst maßgeblich, wie eine Immobilie am Markt wahrgenommen wird. Ein zu hoch angesetzter Preis kann die Nachfrage einschränken und die Vermarktungsdauer verlängern. Ein zu niedriger Preis wird dem tatsächlichen Wert der Immobilie möglicherweise nicht gerecht. Deshalb entwickeln wir eine marktgerechte Preisstrategie, die Nachfrage erzeugt, den Wert Ihrer Immobilie berücksichtigt und eine gute Grundlage für spätere Verhandlungen schafft.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Immobilie ab. Häufig werden unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, eine Flurkarte, Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung, ein Energieausweis, Bauunterlagen und Nachweise über Modernisierungen benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen in der Regel weitere Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den vorhandenen Bestand und unterstützen Sie bei der strukturierten Zusammenstellung noch benötigter Dokumente.
In vielen Verkaufsfällen ist ein gültiger Energieausweis erforderlich und Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Welche Ausweisart benötigt wird und ob eine gesetzliche Ausnahme besteht, hängt von der jeweiligen Immobilie ab. Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall und unterstützen Sie bei Bedarf über unser Netzwerk bei der Beschaffung des passenden Energieausweises.
Die Vermarktungsstrategie wird individuell auf die Immobilie, die relevanten Käufergruppen und die aktuelle Marktsituation abgestimmt. Je nach Objekt können dazu eine hochwertige Immobilienpräsentation, professionelle Fotografie, aufbereitete Grundrisse, digitale Besichtigungsmöglichkeiten, Immobilienportale, Social Media und die gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten gehören. Welche Maßnahmen eingesetzt werden, entscheiden wir auf Grundlage der Immobilie und der gemeinsam festgelegten Verkaufsstrategie.
Nein, eine öffentliche Vermarktung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Abhängig von Ihren Zielen, der Immobilie und der Marktsituation kann zunächst eine diskrete Ansprache vorgemerkter Interessenten sinnvoll sein. Dabei orientieren wir uns an dokumentierten Suchkriterien und dem konkreten Kaufinteresse. Ob eine diskrete oder öffentliche Vermarktung die bessere Strategie darstellt, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen.
Wir koordinieren sämtliche Termine und führen die Besichtigungen strukturiert und persönlich durch. Im Vorfeld gleichen wir das konkrete Kaufinteresse und die wesentlichen Suchkriterien mit der Immobilie ab. So reduzieren wir vermeidbare Termine, schützen die Privatsphäre der Eigentümer und schaffen zugleich einen professionellen Rahmen für qualifizierte Interessenten.
Bei konkretem Kaufinteresse bitten wir im fortgeschrittenen Verkaufsprozess um einen geeigneten Finanzierungs- oder Kapitalnachweis. Die Prüfung erfolgt nach transparenten und sachlichen Kriterien. Dadurch erhalten Verkäufer mehr Sicherheit und Kaufinteressenten frühzeitig Klarheit darüber, ob die geplante Transaktion finanziell umsetzbar ist.
Die Verkaufsdauer hängt unter anderem von Lage, Zustand, Angebotspreis, Nachfrage, Unterlagenlage und Vermarktungsstrategie ab. Eine belastbare Einschätzung ist deshalb erst nach der individuellen Prüfung der Immobilie möglich. Unser Ziel ist ein effizient geführter Verkaufsprozess, bei dem Vermarktungsdauer, Verkaufssicherheit und wirtschaftliches Ergebnis sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Die Höhe und Verteilung der Maklerprovision richten sich nach der Immobilienart, der konkreten Beauftragung und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Alle Konditionen und vereinbarten Leistungen werden vor Beginn der Zusammenarbeit transparent im Maklervertrag festgehalten.
Entwickelt sich die Nachfrage anders als erwartet, werten wir die bisherigen Marktreaktionen systematisch aus. Dabei überprüfen wir unter anderem die Positionierung, Präsentation, Ansprache relevanter Käufergruppen und Preisstrategie. Mögliche Anpassungen werden auf Grundlage nachvollziehbarer Marktsignale entwickelt und vor ihrer Umsetzung mit Ihnen abgestimmt.
Die geeignete Vertragsform hängt von der vereinbarten Zusammenarbeit und dem Umfang der Vermarktungsleistungen ab. Ein qualifizierter Makleralleinauftrag schafft klare Zuständigkeiten und ermöglicht eine einheitlich gesteuerte Vermarktung. Vertragslaufzeit, Leistungen, Provision und Kündigungsbedingungen werden vor der Beauftragung transparent besprochen und eindeutig im Maklervertrag geregelt.
Grundsätzlich kann auch eine noch finanzierte Immobilie verkauft werden. Vorab sollte geklärt werden, wie hoch die verbleibende Darlehenssumme ist und welche Bedingungen für die Ablösung der Finanzierung gelten. Dabei können insbesondere eine bestehende Grundschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung relevant sein. Diese Punkte sollten frühzeitig mit der finanzierenden Bank abgestimmt und in die Verkaufsplanung einbezogen werden.
Nach der notariellen Beurkundung veranlasst das Notariat die für die weitere Abwicklung erforderlichen Schritte. Sobald die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, informiert das Notariat die kaufende Partei über die Fälligkeit des Kaufpreises. Die Übergabe der Immobilie erfolgt entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag – üblicherweise nach vollständiger Kaufpreiszahlung – und wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
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